PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS

Dipl.-Psych. Birgit Müller-Miething
Psychologische Psychotherapeutin

Häufige Fragen


Gibt es Wartezeiten? 

Bis zum Beginn der Therapie entstehen häufig Wartezeiten. Ein Erstgespräch kann häufig zeitnah stattfinden, in diesem erfolgt  eine erste Klärung Ihres Anliegens und möglicher Behandlungsperspektiven. Wenn es möglich ist, können innerhalb der Wartezeit die weiteren Vorgespräche (bis zu 4 sogenannte probatorische Sitzungen) stattfinden, in denen die Therapie weiter vorbereitet und ein Fokus entwickelt wird. Diese Wartezeit kann also für Sie eine sinnvolle Vorbereitungszeit werden, um für sich selbst Ihr Anliegen zu klären und um erste Anregungen aus den probatorischen Stunden für sich zu nutzen.

Wie sieht es aus mit Medikamenten? 

Als Psychologische Psychotherapeutin bin ich nicht befugt, Ihnen Medikamente zu verschreiben. Das darf nur der Haus- oder Facharzt. Wir können jedoch klären, ob eine medikamentöse Behandlung begleitend zur Psychotherapie sinnvoll sein kann.

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt/Ärztin? 

Nein, Sie können sofort mit mir direkt Kontakt aufnehmen.

Entstehen Kosten? 

Die Behandlung krankheitswertiger psychischer Probleme und Störungen wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert. Dafür wird ein Antrag durch mich an die Kasse gestellt. 

Allgemeine Lebensprobleme wie Partnerschaftskonflikte oder Erziehungsprobleme stellen keine krankheitswertigen Phänomene dar und sind somit nicht Teil des Leistungskatalogs, der von den Krankenkassen finanziert wird. Die Kosten dafür wären von Ihnen zu übernehmen. Familienberatungsstellen stehen jedoch hierfür zur Verfügung. 

Psychotherapeutische Selbsterfahrung, d.h. die interessengeleitete Auseinandersetzung mit sich selbst z.B. im Rahmen einer eigenen Ausbildung im Bereich Psychotherapie ist ebenfalls von Ihnen selbst zu tragen.